Informationen

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die von mir angebotenen Leistungen weder eine Diagnose noch eine Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker ersetzen.

Meine Behandlungen dienen der Aktivierung und Intensivierung Ihrer Selbstheilungskräfte.

Ich halte eine Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker für unerlässlich. Eine laufende Behandlung soll nicht unter- oder abgebrochen werden bzw. eine künnftig Notwendige nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Meine Arbeit dient grundsätzlich als Hilfe zur Selbsthilfe in Eigenverantwortung.

In meiner Arbeit halte ich mich an den Verhaltenskodex des Dachverbandes für Geistiges Heilen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für HeilerInnen in Deutschland

Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass Heilerinnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist.

Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern.

Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.

Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird.